Das Breuninger Hinweisgeber-System / Beschwerdeverfahren dient der Meldung von Verstößen gegen unsere Unternehmensgrundsätze und gegen geltende Gesetze (u.a. Hinweisgeberschutzgesetz HinSchG, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG), zu deren Einhaltung wir uns durch den Breuninger-Verhaltenskodex und die Grundsatzerklärung zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet haben.
Um angemessen auf Verstöße reagieren zu können, müssen wir diese möglichst frühzeitig erkennen. Hinweise über (drohende) Verstöße können auf mehreren Wegen gemeldet werden:
Ihr Hinweis hilft uns - nur so können wir frühzeitig auf Verstöße reagieren. Das ist wichtig, damit wir Schäden sowohl für unser Unternehmen als auch für Mitarbeitende und Geschäftspartner so gering wie möglich halten können.
Eingehende Hinweise werden durch ein definiertes Mitglied der Abteilung Legal & Compliance strikt vertraulich bearbeitet.
Neben dem Breuninger-internen Hinweisgebersystem besteht die Möglichkeit, Hinweise an externe Meldestellen abzugeben, u.a. an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz, an die Meldestellen der Länder und Kommunen, an die Meldestelle bei der BaFin oder an die Meldestelle beim Bundeskartellamt.