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Einen Hinweis abgeben

Das Breuninger Hinweisgeber-System / Beschwerdeverfahren dient der Meldung von Verstößen gegen unsere Unternehmensgrundsätze und gegen geltende Gesetze (u.a. EU-Whistleblowerrichtlinie / Hinweisgeberschutzgesetz (WBRL / HinSchG-E), Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)), zu deren Einhaltung wir uns durch den Breuninger-Verhaltenskodex und die Grundsatzerklärung zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet haben.

Um angemessen auf Verstöße reagieren zu können, müssen wir diese möglichst frühzeitig erkennen. Deshalb bieten wir internen und externen Personen über dieses Formular eine Möglichkeit, diese zu melden. Der Hinweis kann anonym abgegeben werden.

Darüber hinaus ist es möglich, sich direkt per Mail unter compliance-meldungen@breuninger.de an die Abteilung Legal & Compliance zu wenden. Die Kontaktaufnahme per Mail ist nicht anonym.

Ihr Hinweis hilft uns - nur so können wir frühzeitig auf Verstöße reagieren. Das ist wichtig, damit wir Schäden sowohl für unser Unternehmen als auch für Mitarbeitende und Geschäftspartner so gering wie möglich halten können.

Eingehende Hinweise werden durch ein definiertes Mitglied der Abteilung Legal & Compliance strikt vertraulich bearbeitet.

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